Wildeshausen braucht Entwicklung – keine Blockade

Mit knapper Mehrheit hat der Stadtrat – durch die Stimme des Bürgermeisters entschieden – gegen weiteres Wachstum in Wildeshausen gestimmt. Grundlage war die Konzepte  „Wildeshausen 2030“, „Wildeshausen 2030+“, „Dichtemodell“ und  „Gestaltungssatzung“ . Doch wir sagen klar: Wildeshausen darf nicht auf Stillstand setzen.

Als Mittelzentrum hat unsere Stadt wichtige Aufgaben für die Region: Versorgung, Wohnraum, soziale Infrastruktur. Dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden – auch mit Blick auf den demografischen Wandel, steigenden Wohnraumbedarf und soziale Gerechtigkeit.

  • Das Gebiet Himmelsthür bietet Raum für moderne, bezahlbare und umweltfreundliche Wohnkonzepte.
  • Bestehende Quartiere wie Spasche sollen gezielt ergänzt werden.
  • Es braucht dringend sozialen Wohnungsbau und kleinere, bezahlbare Wohnungen.

Stillstand löst keine Probleme – er verschärft sie. Wer Wachstum grundsätzlich ablehnt, gefährdet die soziale Balance unserer Stadt.

 

Strategische Ausrichtung – Wohin soll/kann sich Wildeshausen entwickeln?

Feststellung: Die detaillierten 8 LEITLINIEN sind selbstverständlich und sofern notwendig, geregelt!

ÄNDERUNGSANTRAG:

  1. Die Stadt Wildeshausen ist das Mittelzentrum im Landkreis Oldenburg mit geregelten Pflichtaufgaben, Landschaftsrahmenplan, dem Regionalen Raumordnungsprogramm, Flächennutzungs- und B-Plänen sowie weiteren Leitlinien, die für die Entwicklung ausreichend sind und die Interessen der Bürger und Wirtschaft nicht weiter einschränken sollen.
  2. Verbindliche Planung der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklung.
  3. Konzeptionelle Förderung von Naherholung, Tourismus sowie Gesundheits-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.
  4. Verbesserung der verkehrlichen Anbindung, insbesondere für Radverkehr.
  5. Landschaftspflege gemäß dem Landschaftsrahmenplan und dem Regionalen Raumordnungsprogramm.

ANMERKUNG:

In diversen Gesprächsrunden, Sitzungen des Arbeitskreises und des Fachausschusses wurden Antworten als Ergänzung zu den vorliegenden Konzepten „Wildeshausen 2030 und 2030+“ gesucht. Die Fraktionen waren aufgefordert, Vorschläge für eine Beratung einzubringen. Dies ist teilweise erfolgt und mündete in eine Sitzungsvorlage mit Empfehlungen, die heute im Rat auf den Weg gebracht werden sollen.

Die unterschiedliche Herangehensweise sowie die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einer weiteren unverbindlichen detaillierten Leitlinie für zukünftige Beratungen sind aus unserer Sicht nicht klar definiert bzw. begründet.

Antrag für die Sitzung Beirat der Nieberding - Stiftung - 10.05.2025

  1. Anpassung der Mieten ab dem 1. Januar 2026 auf einen marktüblichen Preis.
  2. Ziel ist es, die Stiftungsziele wieder besser erfüllen zu können – nicht nur durch Zinsanlagen,
    sondern ggf. durch künftige Käufe oder Projekte, wie beim Erwerb des Nieberding-Hauses.

Im Jahr 2004 wurde unter Bürgermeister Franz Duin mit Mitteln der Nieberding-Stiftung das Gebäude der
ehemaligen Zigarrenfabrik Löhmann erworben. Hintergrund war die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Wildeshausen.

Heute wird das Gebäude genutzt durch:
Jugendzentrum, Übungsraum Spielmannszug, VHS Wildeshausen.

Die Mieteinnahmen sind mit 3, 4 und 6 Euro/m² (Ergebnishaushalt) sehr niedrig angesetzt und gelten als
freiwillige Leistungen der Stadt Wildeshausen. Die Unterhaltungsmaßnahmen des Gebäudes werden aus
Mitteln der Stiftung getragen. Die Folge war ein drastischer Rückgang der Zinserträge der Stiftung: 

2003: 29.320 Euro.

Nach Kauf 2004 nur noch ca. 3.100 Euro jährlich!

Die Stiftung erleidet seit Jahren Einnahmeverluste.
Eine marktgerechte Vermietung entspricht dem sorgsamen Umgang mit Stiftungsmitteln.
Die freiwillige Mietsubvention begünstigen dauerhaft den Ergebnishaushalt der Stadt.

Trotz dieser Mindereinnahmen akzeptierte der Beirat bisher die niedrigen Mieten!

Die vorgeschlagene Mietanpassung soll sicherstellen, dass die Nieberding-Stiftung langfristig finanziell stabil
bleibt und ihre Ziele effektiv verfolgen kann. Indem die Mieten auf ein marktübliches Niveau angehoben
werden, könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die nicht nur den Unterhalt des Nieberding-Hauses gewährleisten, sondern auch die Möglichkeit eröffnen, neue Projekte und Investitionen zu realisieren. Solche Maßnahmen würden es der Stiftung erlauben, ihre gemeinnützige Arbeit nachhaltiger zu gestalten und einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung von Wildeshausen zu leisten.


Gez..
Wolfgang Sasse
Fraktionsvorsitzender

Antrag zur Prüfung der Bebauungspläne und Gestaltungssatzung für die Innenstadt Wildeshausen - 15.03.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jens,

Bezugnehmend auf die aktuelle Beratung einer möglichen Gestaltungssatzung sowie die Minimierung
von Leerständen und die Stärkung der Innenstadt beantragt die Fraktion "WILDESHAUSER
BÜRGER" die zeitnahe Beratung im Fachausschuss, die Vorstellung im Rahmen der Bürgerbeteiligung
"Gestaltungssatzung" sowie die Behandlung im Rat der Stadt Wildeshausen des folgenden Antrags
gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wildeshausen.

Antrag gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wildeshausen:

  1. Stärkung der "Innenstadt Wildeshausen", Prüfung der betroffenen Bebauungspläne (10-
    ner B-Pläne) der Innenstadt Wildeshausen.
  2. Reduzierung des Geltungsbereichs der geplanten Gestaltungssatzung sowie Prüfung des
    Dichtemodells und der Gestaltungsfibel im laufenden Verfahren.


Zu 1: Stärkung der Innenstadt durch bessere Nutzung der Bebauungspläne

Zur Verbesserung der Lebensqualität in einer attraktiven Innenstadt 7/24 beantragt die Fraktion
"WILDESHAUSER BÜRGER":

  • Prüfung und Aktualisierung der bestehenden 10-ner B-Pläne für die Innenstadt hinsichtlich
    einer stärkeren Durchmischung von Gewerbe und Wohnen mit dem Ziel, die Innenstadt zu
    stärken.
  • Identifikation von Maßnahmen zur Schaffung von mehr und attraktivem Wohnraum in der
    Innenstadt.
  • Prüfung, welche Straßen und Grundstücke besonders für eine Umnutzung oder Verdichtung
    geeignet sind.
  • Prüfung, ob Gewerbeimmobilien für Wohnzwecke umgebaut werden können.
  • Analyse, inwieweit bestehende Gebäude durch Aufstockungen zusätzlichen Wohnraum bieten
    können.
  • Bewertung der Auswirkungen für Hauseigentümer.
  • Prüfung, welche Fördermittel (z. B. von Bund oder Land) für Wohnraumschaffung genutzt
    werden können.

Zu 2: Beratung der Gestaltungssatzung und möglicher engerer Geltungsbereich.

  • Statt einer flächendeckenden Gestaltungssatzung soll die Regelung auf einen klar festgelegten
    Kernbereich der Innenstadt konzentriert werden, z. B. Alexanderkirche, der Bereich rund
    um den Marktplatz und die betroffenen Straßen (B-Pläne).
  • Prüfung der Auswirkungen durch Anpassung der aktuellen Gestaltungsfibel, des Dichtemodells
    und der in der Beratung befindlichen Gestaltungssatzung mit dem Ziel, mehr Flexibilität
    für Wohnraumschaffung zu ermöglichen.
  • Material- und Farbwahl sollen nicht zu stark eingeschränkt werden.
  • Prüfung, ob Anpassungen der Dachformen, Fenstergrößen oder Fassadengestaltung mehr
    Spielraum für Wohnbau bieten könnten.

Anmerkungen zur Verbesserung der Akzeptanz und Auswirkungen für Hauseigentümer

Vorteile:

  • Mehr Wohnraum kann zu höheren Einnahmen führen.
  • Möglichkeit von Förderungen für Umnutzung oder Sanierung.
  • Belebung der Innenstadt steigert den Wert der Immobilien.

Herausforderungen:

  • Eventuelle Vorgaben durch eine Gestaltungssatzung könnten Investitionen beeinflussen.
  • Umbauten könnten mit baurechtlichen Anforderungen verbunden sein.
  • Veränderungen bei der Mischnutzung (Gewerbe/Wohnen) könnten bestehende Mietverhältnisse
    betreffen.

Systematische Prüfung der bestehenden Bebauungspläne

  • Untersuchung der bestehenden B-Pläne, des Dichtemodells, der Gestaltungsfibel und der
    geplanten Gestaltungssatzung mit konkreten Empfehlungen.
  • Abwägung zwischen dem Erhalt der historischen Struktur und moderner Wohnraumentwicklung.
  • Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit konkreten Vorschlägen für eine Anpassung der
    B-Pläne.


Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Sasse
Fraktionsvorsitzender

Planung einer neuen Sporthalle in Spasche

Der Planungsauftrag wurde einstimmig in Fachausschuss empfohlen.

Lage der neuen Sporthalle

Ecke Glanerstr. und Pickertstr.

Modernes Design

Die Darstellung der Fraktionsvorsitzenden der CDU, Frau Rollié kann so nicht unbeantwortet bleiben!

Frau Rollié, CDU Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt und im Kreistag Mitglied der FDP-Gruppe, versucht die vom Vorsitzenden der MIT, Herrn Ingo Hermes, dargestellten Führungsschwäche der CDU-Wildeshausen mit ihrem Kommentar u.a. mit persönlichen Angriffen gegen Wolfgang Sasse zu widerlegen. 

Das sie Wolfgang Sasse mit ihrem Schwenk in die Vergangenheit, ihren unglaublichen unsachlichen Behauptungen aus zweiter oder dritter Hand schaden möchte, ist respektlos!

Das könne sie nicht unkommentiert lassen, so Rollié. „Es ist richtig, dass die CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren ein Führungsproblem hatte. Dieses hat dazu beigetragen, dass die CDU zwei Drittel ihrer Mandatsträger verloren hat, und wir alle kennen den Grund dafür“, bezieht sie sich auf die Zeit, als Wolfgang Sasse Fraktionsvorsitzender war.

Nach meinem Kenntnisstand waren Frau Rollié und Herr Sasse nie gemeinsam in einer Fraktion.

Wolfgang Sasse ist seit 2023 nicht mehr Mitglied der CDU. Die Personen, die angeblich wegen ihm ausgetreten sind, hätten also entweder zur CDU zurückkehren oder – wie im Falle von Frau Rollié – der CDU eintreten können.

Es ist lobenswert, dass Frau Rollié mit der CDU bestrebt ist, Interessen zu vertreten, Entscheidungen zu treffen und Kompromisse zu schließen. Allerdings zeigt das Abstimmungsverhalten, dass die CDU mittlerweile ihre eigene Meinung nicht immer konsequent vertritt (siehe z. B. Himmelsthür).

Wir, die Fraktion der „Wildeshauser Bürger“, arbeiten sehr gut mit Herrn Sasse zusammen. Dank seiner Erfahrung, seines Netzwerks und seiner sachlichen Herangehensweise sind wir stets gut informiert. Schon als wir noch in der CDU waren und Wolfgang Sasse Fraktionsvorsitzende war, haben wir unsere Meinung geschlossen vertreten. Entgegen den Behauptungen einer Führungsschwäche war und ist sein Führungsstil stets kompetent und zuverlässig. Das ermöglicht uns auch heute, als „Wildeshauser Bürger“, vor Entscheidungen eine gemeinsame Fraktionsmeinung zu bilden, die wir drei konsequent vertreten. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner in der Politik.

Patryk Harkebusch

Stv. Fraktionsvorsitzender

Wir waren bereits als CDU  von Anfang an aktiv an der Entwicklung beteiligt. Um die bestmögliche Lösung für Wildeshausen zu finden, haben wir uns  die Bäder in Ganderkesee und Wildeshausen selbst genau angesehen.

Freibad - So konnte es nicht weiter gehen

Im August 2025 feiert Wildeshausen die offizielle Einweihung seines neuen Freibads – ein Projekt, das aus der Not heraus geboren wurde. Jahrelang war das alte Freibad sanierungsbedürftig, doch fehlende finanzielle Mittel machten eine grundlegende Erneuerung unmöglich. Nach langen Diskussionen entschied sich der Stadtrat schließlich für einen kompletten Neubau.

Eine optimale Ergänzung zum vorhandenen Hallenbad!

ANTRAG gem. Geschäftsordnung - 01.07.2024

Thema: 
Bearbeitung von Bauvorhaben, Erstellen von Flächennutzungsplänen, B-Plänen. 
- Bericht:“ Neuer Schub oder Schublade“? 

Die Fraktion „WILDESHAUSER BÜRGER“ beantragt bei der Verwaltung eingereichte Bauvorhaben ohne „Vorberatungen“ entsprechend den Gesetzen, Verordnungen, dem NKomVG und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wildeshausen für die Beratung im Fachausschuss vorzubereiten. 

Die Verwaltung prüft entsprechend der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit die finanziellen Auswirkungen, der Leitlinie „WILDESHAUSEN 2030 / +“, sowie dem Klima. 

Das neutral vorzubereite Ergebnis ist von der Verwaltung zeitnah, verständlich für Bürger und Ratsmitglieder, in die Beratung des zuständigen Fachausschuss für Stadtplanung, Bau- u. Umwelt – (Bauausschuss), gem. BauGB zu geben.

Begründung: 

Es häufen sich vorab Vorstellungen der Verwaltung und Bürgermeister (Interfraktionelle Runde) u.a. zur Vorstellung von Bauvorhaben von Eigentümern oder Investoren vor bzw. statt einer Beratung im Fachausschuss, VA oder Rat (außerhalb des Baugesetzbuch (BauGB) oder des NKomVG).

Die Beratung vieler Themen enden im Verwaltungsausschuss.

Fünf der Ratsmitglieder können zwar Anträge stellen (Lübke, Bode, Voigt, Krahn, Temming-Hanhoff) haben aber lediglich im RAT, nicht im Verwaltungsausschuss Stimmrecht! 

Der unterschiedliche Wohnraumbedarf kann nicht nur durch eine Entwicklung der SteM gedeckt werden! 

Die Betrachtung der Wohnungsbedarfsprognose aus 2022 des Lk. Oldenburg für die Stadt Wildeshausen, der benötigte Wohnraum mit der schwer kalkulierbaren behutsamen Nachverdichtung, z.B. aus einem Haushalt mit 2 älteren Personen werden 8 und mehr Personen. Hinzu kommen Folgen eines nicht kalkulierbaren Generationswechsels oder Zuzügen mit Bedarf an Krippen-/Kita-/Hort-Plätzen und Schulstruktur. 

Die Struktur der Wildeshauser Bevölkerung und dem Einzugsgebiet mit seiner starken mittelständischen Wirtschaft und dem Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern, erfordern entsprechenden Wohnraum. Nicht vergleichbare Angebote und Hinweisen zur SteM des Bürgermeisters begründet lediglich eine Verhinderungsplanung. Bestes Beispiel ist die Entwicklung von „Spasche“ mit den unterschiedlichen Angeboten, die u.a. für eine deutliche Steigerung der Kaufkraft sorgen! Nicht zu vertreten ist eine “Begrenzung der Einwohner“ ohne auf eine zwingend notwendige Wirtschaftskraft zu setzen. 

Wir, die Fraktion der „WILDESHAUSER BÜRGER“, fordern eine gemäß BauGB vorgesehene Beratungsfolge mit demokratisch gefassten und transparenten Beschlüssen im Interesse der Stadt Wildeshausen! 

Es kommt sicher auf die Wahrnehmung des Betrachters an! 

Wir betrachten die Entwicklung des Industriegebietes „Wildeshausen-West“, die Vorgänge am Markt (Verhinderung „Magnet“), die Entwicklung der SteM, dass „Dichte-Modell“, eine flächendeckende Gestaltungssatzung, die „Oldenburger Hundehütte“, die Nachnutzung „Himmelsthür“ (siehe Pressebericht vom 29.6.24) mit den verursachten Mehrkosten durch die Verwaltung und Poli[k, mit der wohlwollenden Unterstützung der Entwicklungen des UZW / Stadtgrün und der „Herrlichkeit“ kritisch.


 

Bereisung der Landgemeinde

Auf Einladung des Landvolks fand kürzlich eine Bereisung der 18 Bauerschaften um Wildeshausen statt, die zu einem inspirierenden Gedankenaustausch führte. 

Diese Veranstaltung bot den Ratsmitgliedern einen Einblick in die Besonderheiten und Anforderungen der Landgemeinde. 

Ein Kernthema war das "Schiffdorfer-Modell" über die Kosten der Unterhaltung der Straßen und Wege. Eine weitere Beratung erfolgt in den nächsten Fachausschusssitzungen.

05.06.2025

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