
Die Stadtentwicklung betrifft alle Bürger!
Unsere Frakltion im Rat der Stadt Wildeshausen hat in den Fachausschüssen, im Verwaltungsausschuss und im Rat Stimmrecht. Zusätzlich sind wir im Kreistag verteten und erhalten die notwendigen Informationen die uns bei der Beurteilung der jeweilgen Themen hilft.
Im Vorfeld von Entscheidungen und der Durchsicht der Unterlagen der Verwaltung, der Rechersche im Ratsinformationssystem, unserem Archiv und Prüfung im Internet, stimmen wir uns in den Frakltionssitzungen ab. Das gilt auch wenn wir Anfragen oder Anträge stellen.
Die Auswertung der leider subjektiven Presseberichte entspricht leider nicht immer den Tatsachen und den Diskussionsbeiträgen in den Sitzungen.



Finanzen: UZW Wildeshausen
Trotz einer einstimmigen Empfehlung im Finanzausscuss hat der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDW, AfD und Wildeshauser Bürger den Sperrvermerk für den Zuschuss aufgehoben!

WB Anträge abgelehnt:
Stelle 1. Stadtrat
Ehrenamt
Sperrvermerk 15.000 € abgehnt

Seltsame Wandlungen ....
bis zur Entscheidung im Rat!
SPD, CDU, GRÜNE, FDP, UWG
Tagline
UZW - WILDESHAUSEN
Leider eine unglaubliche Entwicklung und Verschwendung von Steuergeldern für ein von den Bürgern der Stadt kritisch gesehenes Projekt.
Dazu gehören auch die Maßnahmen Rund um das UZW!
Daher werden wir den Bitten auch weiterhin folgen und die Entwicklung verfolgen und veröffentlichen.
Bei der Wahl im Herbst gibt es ZEUGNISSE!


Der Schultausch und seine Folgen....


Stellungnahme zur Beratung "BAU TURBO"
Empfehlung der Fraktion
Ergebnis und Stellungnahme zur Beratung „Bau-Turbo“
Beratung im Fachausschuss und im Rat der Stadt Wildeshausen
WS / WB – 23.02.2026
Präambel
Der sogenannte „Bau-Turbo“ beruht auf der Novellierung des Baugesetzbuches (insbesondere §§ 31, 34, 246e BauGB i. V. m. § 36a BauGB) und verfolgt das Ziel, Wohnbauvorhaben unter erleichterten Voraussetzungen zu beschleunigen. Hierdurch werden den Kommunen erweiterte Zustimmungsspielräume eingeräumt. Diese erweiterten Handlungsmöglichkeiten entbinden die Stadt jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bauleitplanung, zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit sowie zur sachgerechten und ermessensfehlerfreien Einzelfallentscheidung.
Die Anwendung des Bau-Turbos stellt keinen Automatismus dar, sondern bedarf einer rechtlich tragfähigen, transparent begründeten und gleichbehandlungskonformen Entscheidungspraxis.
Für die Stadt Wildeshausen ist daher zu prüfen, in welchem Umfang die Anwendung mit den bestehenden städtebaulichen Entwicklungszielen, Planungsgrundlagen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen vereinbar ist.
1. Rechtlicher Rahmen
Bei der Anwendung des Bau-Turbos sind insbesondere zu beachten:
- § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit der Bauleitplanung)
- § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
- § 36a BauGB (Zustimmung der Gemeinde, Fristenregelung, Fiktionswirkung)
- Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz)
- bestehende Bebauungspläne (§ 30 BauGB)
- Innenbereichsregelung (§ 34 BauGB)
- regionale und kommunale Planungsvorgaben
Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Zustimmung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und unter Vermeidung sachfremder Erwägungen zu erteilen oder zu versagen.
Jede positive Entscheidung entfaltet faktisch eine Bindungswirkung für künftige vergleichbare Sachverhalte.
2. Struktur- und Planungsrahmen Wildeshausen
Wildeshausen ist Mittelzentrum im Landkreis Oldenburg mit:
- klar ausgeprägter Innenstadtstruktur,
- 18 Bauerschaften mit teilweise dörflichem Charakter,
- hoher Dichte rechtskräftiger Bebauungspläne,
- Gestaltungssatzung im Innenstadtbereich,
- Dichtemodell,
- strategischen Entwicklungskonzepten (2030 / 2030+),
- regionalplanerischer Einbindung (Regionales Raumordnungsprogramm).
- Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Entwicklungszielen,
Diese planungsrechtlichen Instrumente sind Ausdruck kommunaler Steuerungsentscheidungen und beruhen auf umfassenden Abwägungsprozessen. Die Anwendung des Bau-Turbos darf diese planerischen Festsetzungen nicht faktisch substituieren oder unterlaufen.
3. Rechtliche Risiken
3.1 Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG)
Eine selektive oder nicht hinreichend begründete Anwendung des Bau-Turbos birgt das Risiko von Gleichbehandlungsrügen.
Insbesondere ist eine ausschließliche Anwendung auf bestimmte Flächen (z. B. SteM-Flächen) ohne objektive und sachlich tragfähige Kriterien rechtlich angreifbar.
3.2 Selbstbindung der Verwaltung
Wird in vergleichbaren Sachverhalten wiederholt zugestimmt, kann eine Selbstbindung eintreten. Eine spätere abweichende Entscheidung bedarf dann einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.
3.3 Fiktionswirkung (§ 36a BauGB)
Die dreimonatige Entscheidungsfrist mit möglicher Zustimmungsfiktion erfordert eine organisatorisch gesicherte und fristgerechte Beschlussfassung. Anderenfalls kann es zu unbeabsichtigten Rechtsfolgen kommen.
4. Abwägungsrelevante Gesichtspunkte
Bei jeder Einzelfallentscheidung sind insbesondere zu prüfen:
- Wahrung des Gebietscharakters,
- Auswirkungen auf die vorhandene Infrastruktur (Schule, Kita, Verkehr),
- nachbarliche Belange,
- Erschließungssituation,
- Vereinbarkeit mit regionalplanerischen Vorgaben.
Die Entscheidung ist zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen.
5. Position der Fraktion WILDESHAUSER BÜRGER
Die Fraktion erkennt die gesetzlich geschaffene Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung an. Eine pauschale Ablehnung des Instruments erfolgt nicht!
Gleichzeitig wird die Zustimmung an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Einzelfallbezogene Prüfung ohne generelle Vorfestlegung,
- keine Anwendung im Außenbereich (§ 35 BauGB),
- Schutz sensibler Bereiche (Innenstadt, Bauerschaften),
- Berücksichtigung infrastruktureller Folgewirkungen,
- transparente Dokumentation der Entscheidungsgründe,
- regelmäßige Berichterstattung an den Rat,
- Evaluierung der Anwendung nach einem festzulegenden Zeitraum.
6. Schlussbemerkung
Die Anwendung des Bau-Turbos ist rechtlich zulässig, jedoch rechtlich anspruchsvoll.
Das zentrale Risiko liegt nicht in der gesetzlichen Norm selbst, sondern in einer uneinheitlichen oder unzureichend begründeten Anwendungspraxis. Die Fraktion WILDESHAUSER BÜRGER wird einer Anwendung zustimmen, sofern die kommunale Planungshoheit gewahrt, der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet und die strukturellen Besonderheiten der Stadt Wildeshausen angemessen berücksichtigt werden.
Wolfgang Sasse
Fraktionsvorsitzender
Fraktion WILDESHAUSER BÜRGER

ANTRAG
1. Stadtrat
Die Stadtverwaltung haz aktuell keinen 1. Stadstrat und ohne die Einstellung im Stellenplan auch keine Möglichkeit, dies bei der Bewerbung Wahl Bürgermeister ohne eigene Verwaltungskenntnisse zu ändern.


Wir wünschen allen Bürgern ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr!
Danke für für die Unterstützung
Rückblick 2025 – Ausblick 2026
Kommunalpolitik mit Verantwortung
Das Jahr 2025 war geprägt von Herausforderungen und notwendigen Veränderungen. In der Kommunalpolitik wurden neue Perspektiven eröffnet, Missstände benannt und Verantwortung eingefordert. Unser Ziel: Entwicklungen ermöglichen – nicht blockieren.
Transparenz und Verlässlichkeit
Im Stadtrat Wildeshausen haben wir uns konsequent für transparente, rechtssichere und nachvollziehbare Entscheidungen eingesetzt. Nicht alle Verfahren waren verständlich. Gerade deshalb stehen wir für gleiche Maßstäbe bei politischen Beschlüssen. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Klarheit.
Stadtentwicklung mit Augenmaß
Konzepte wie „Wildeshausen 2030+“ oder das „Dichte Modell“ sind für uns Leitlinien, keine Dogmen. Entscheidend sind realistische Bedarfsprognosen und das jeweilige Umfeld.
Wir setzen uns ein für:
- bedarfsgerechten Wohnraum und soziale Infrastruktur
- behutsame Nachverdichtung
- eine sachliche Prüfung der SteM und ihrer Auswirkungen
- Struktur der Verwaltung und die vom Landkreis übertragenen Aufgaben müssen realistisch bewertet werden.
Finanzen, Wirtschaft, Lebensqualität
Solide Finanzen sind Voraussetzung für Gestaltung.
Dazu gehören:
- der Erhalt freiwilliger Leistungen für Kultur und Sport
- verlässliche Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft
- Investitionen in das Mittelzentrum
- eine höhere Aufenthaltsqualität rund um den Marktplatz und dem Bahnhof
Sport, Jugend, Ganztagsschule
Die Auswirkungen der Ganztagsschule auf den Vereinssport dürfen nicht unterschätzt werden. Schulen, Vereine und Eltern brauchen Planungssicherheit. Die Nutzung vorhandener Räume und Sportstätten sowie die langfristige Sicherung des Kinder- und Jugendsports stehen für uns im Fokus.
Mit Dankbarkeit für die Erfahrungen aus 2025 und Zuversicht für 2026 arbeiten wir weiter an konstruktiven Lösungen – für Wildeshausen, den Landkreis und die Gemeinschaft.
Wolfgang Sasse
Fraktionsvorsitzender
Tagline
Wir setzen uns für eine Erneuerung des STADIONS mit den Anlagen und dem Gebäude ein!
Das KRANDEL-STADION mit den Nebenanlagen wird vom Pächter VfL Wittekind mit einem Zuschuss der Stadt für den Vereins-, Schul- und Freizeitsport unterhalten. Im Verwaltungsgebäude befnden sich Sanitärenanlagen, Umkleideräume, der Technik Bereich und Schulungs- und Vereinsräume.
Neben unseren Schulen, dem Hallen- und Freibad eine wichtige Einrichtung für die Bürger der Stadt und das Mittelzentrum WILDESHAUSEN!



Mitglieder der Fraktion der WILDESHAUSER BÜRGER gehen nicht in die CDU zurück!
Wahrheit & Klarheit!
Siehe Pressemitteilung WB
Der Bauausschuss spricht sich gegen die Erweiterung des Kühlhaus aus!
Eine nicht zu begründende Entscheidung!

Pressebericht (WZ)
informiert leider nicht über das Vorhaben mit den klargestellten Fakten!

Was läuft da am Kiebitzweg?
Bebauungsplan 59A „Kiebitzweg / Reepmoor“
Eine Gruppe von Eigentümern und Investoren plant, neben der SteM ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Verwaltung und Ratsfraktionen wurden frühzeitig über das Vorhaben informiert.
Die Verwaltung hat den Antrag am 27.11.2025 unter TOP 10 auf die Tagesordnung gesetzt und der Politik zur Entscheidung vorgelegt.
Der Stadtbau- und Umweltausschuss (SBU) hat mit 6:3 Stimmen empfohlen, das gesetzlich vorgeschriebene Änderungsverfahren einzuleiten.
Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsausschuss.
Unsere Position
Unsere Fraktion WILDESHAUSER BÜRGER unterstützt – nach sorgfältiger Abwägung aller bekannter Argumente – die für eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig sind, die Änderung.
Wir sehen in der Entwicklung des Gebietes eine Chance für die Stadt und sprechen uns für eine transparente und rechtssichere Prüfung und zeitnahe Umsetzung aus.
PRESSEBERICHTE
Berichte nach der Sitzung.
Wir verzichten auf die Wiedergabe von Leserbriefen!






Fragen ?
Klicken!
ENTWICKLUNG EINNAHMEN
Wildeshausen.......
Die sehr gute Entwickllung der Anteile aus der Einkommen- u. Gewerbesteuer haben uns in die Lage versetzt in die Schulen, das Freibad und die FREIWILLIGEN LEISTUNGEN zu investieren!
Die Ergebnisse der Ermittlung der HUNDESSTEUER wird nicht weiter verfolgt.


NEUBAU SPORTHALLE
Antrag: "WILDESHAUSER BÜRGER"
Einstimmige Empfehlungen begleiten das bisherige Verfahren in den Fachausschüssen.

3.12.2025

3.12.2025
Ein weiterer Antrag ......
Intensive Gespräche für die Nutzung der Schulen - GANZTAGSSCHULE ab 2026 ! -, der Vereine und eventuell für den Katastohenschutz sind für die weitere planung notwendig und werden geführt. Alks logisches Ergebnis muß man unseren antrag zur Prüfung verstehen. Erfreulich das alle Mitglieder des Fachausschuß diese Meinung vertreten konnten und wir mit einer 9:0 Emfehlung in den Verwaltungsausschuß (VA) gehen.


HANDLUNGSBEDARTF!
2024 hat unsere Fraktion auf die Einhaltung gesetzzlicher Vorgaben hingewiesen und eine Bearbeitung im zuständigen Fachasusschuss gefordert. In der jüngsten Vergangenheit wird erneut versucht mit einen "ALTERNATIVEN BAUAUSSCHUSS" Entscheidungen "vorzubereiten".
Neu: Informationen streuen ....
Wildeshausen braucht Entwicklung – keine Blockade
Mit knapper Mehrheit hat der Stadtrat – durch die Stimme des Bürgermeisters entschieden – gegen weiteres Wachstum in Wildeshausen gestimmt. Grundlage war die Konzepte „Wildeshausen 2030“, „Wildeshausen 2030+“, „Dichtemodell“ und „Gestaltungssatzung“ . Doch wir sagen klar: Wildeshausen darf nicht auf Stillstand setzen.
Als Mittelzentrum hat unsere Stadt wichtige Aufgaben für die Region: Versorgung, Wohnraum, soziale Infrastruktur. Dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden – auch mit Blick auf den demografischen Wandel, steigenden Wohnraumbedarf und soziale Gerechtigkeit.
- Das Gebiet Himmelsthür bietet Raum für moderne, bezahlbare und umweltfreundliche Wohnkonzepte.
- Bestehende Quartiere wie Spasche sollen gezielt ergänzt werden.
- Es braucht dringend sozialen Wohnungsbau und kleinere, bezahlbare Wohnungen.
Stillstand löst keine Probleme – er verschärft sie. Wer Wachstum grundsätzlich ablehnt, gefährdet die soziale Balance unserer Stadt.

Strategische Ausrichtung – Wohin soll/kann sich Wildeshausen entwickeln?
Feststellung: Die detaillierten 8 LEITLINIEN sind selbstverständlich und sofern notwendig, geregelt!
ÄNDERUNGSANTRAG:
- Die Stadt Wildeshausen ist das Mittelzentrum im Landkreis Oldenburg mit geregelten Pflichtaufgaben, Landschaftsrahmenplan, dem Regionalen Raumordnungsprogramm, Flächennutzungs- und B-Plänen sowie weiteren Leitlinien, die für die Entwicklung ausreichend sind und die Interessen der Bürger und Wirtschaft nicht weiter einschränken sollen.
- Verbindliche Planung der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklung.
- Konzeptionelle Förderung von Naherholung, Tourismus sowie Gesundheits-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.
- Verbesserung der verkehrlichen Anbindung, insbesondere für Radverkehr.
- Landschaftspflege gemäß dem Landschaftsrahmenplan und dem Regionalen Raumordnungsprogramm.
ANMERKUNG:
In diversen Gesprächsrunden, Sitzungen des Arbeitskreises und des Fachausschusses wurden Antworten als Ergänzung zu den vorliegenden Konzepten „Wildeshausen 2030 und 2030+“ gesucht. Die Fraktionen waren aufgefordert, Vorschläge für eine Beratung einzubringen. Dies ist teilweise erfolgt und mündete in eine Sitzungsvorlage mit Empfehlungen, die heute im Rat auf den Weg gebracht werden sollen.
Die unterschiedliche Herangehensweise sowie die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einer weiteren unverbindlichen detaillierten Leitlinie für zukünftige Beratungen sind aus unserer Sicht nicht klar definiert bzw. begründet.
Antrag für die Sitzung Beirat der Nieberding - Stiftung - 10.05.2025
- Anpassung der Mieten ab dem 1. Januar 2026 auf einen marktüblichen Preis.
- Ziel ist es, die Stiftungsziele wieder besser erfüllen zu können – nicht nur durch Zinsanlagen,
sondern ggf. durch künftige Käufe oder Projekte, wie beim Erwerb des Nieberding-Hauses.
Im Jahr 2004 wurde unter Bürgermeister Franz Duin mit Mitteln der Nieberding-Stiftung das Gebäude der
ehemaligen Zigarrenfabrik Löhmann erworben. Hintergrund war die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Wildeshausen.
Heute wird das Gebäude genutzt durch:
Jugendzentrum, Übungsraum Spielmannszug, VHS Wildeshausen.
Die Mieteinnahmen sind mit 3, 4 und 6 Euro/m² (Ergebnishaushalt) sehr niedrig angesetzt und gelten als
freiwillige Leistungen der Stadt Wildeshausen. Die Unterhaltungsmaßnahmen des Gebäudes werden aus
Mitteln der Stiftung getragen. Die Folge war ein drastischer Rückgang der Zinserträge der Stiftung:
2003: 29.320 Euro.
Nach Kauf 2004 nur noch ca. 3.100 Euro jährlich!
Die Stiftung erleidet seit Jahren Einnahmeverluste.
Eine marktgerechte Vermietung entspricht dem sorgsamen Umgang mit Stiftungsmitteln.
Die freiwillige Mietsubvention begünstigen dauerhaft den Ergebnishaushalt der Stadt.
Trotz dieser Mindereinnahmen akzeptierte der Beirat bisher die niedrigen Mieten!
Die vorgeschlagene Mietanpassung soll sicherstellen, dass die Nieberding-Stiftung langfristig finanziell stabil
bleibt und ihre Ziele effektiv verfolgen kann. Indem die Mieten auf ein marktübliches Niveau angehoben
werden, könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die nicht nur den Unterhalt des Nieberding-Hauses gewährleisten, sondern auch die Möglichkeit eröffnen, neue Projekte und Investitionen zu realisieren. Solche Maßnahmen würden es der Stiftung erlauben, ihre gemeinnützige Arbeit nachhaltiger zu gestalten und einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung von Wildeshausen zu leisten.
Gez..
Wolfgang Sasse
Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Prüfung der Bebauungspläne und Gestaltungssatzung für die Innenstadt Wildeshausen - 15.03.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Jens,
Bezugnehmend auf die aktuelle Beratung einer möglichen Gestaltungssatzung sowie die Minimierung
von Leerständen und die Stärkung der Innenstadt beantragt die Fraktion "WILDESHAUSER
BÜRGER" die zeitnahe Beratung im Fachausschuss, die Vorstellung im Rahmen der Bürgerbeteiligung
"Gestaltungssatzung" sowie die Behandlung im Rat der Stadt Wildeshausen des folgenden Antrags
gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wildeshausen.
Antrag gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wildeshausen:
- Stärkung der "Innenstadt Wildeshausen", Prüfung der betroffenen Bebauungspläne (10-
ner B-Pläne) der Innenstadt Wildeshausen. - Reduzierung des Geltungsbereichs der geplanten Gestaltungssatzung sowie Prüfung des
Dichtemodells und der Gestaltungsfibel im laufenden Verfahren.
Zu 1: Stärkung der Innenstadt durch bessere Nutzung der Bebauungspläne
Zur Verbesserung der Lebensqualität in einer attraktiven Innenstadt 7/24 beantragt die Fraktion
"WILDESHAUSER BÜRGER":
- Prüfung und Aktualisierung der bestehenden 10-ner B-Pläne für die Innenstadt hinsichtlich
einer stärkeren Durchmischung von Gewerbe und Wohnen mit dem Ziel, die Innenstadt zu
stärken. - Identifikation von Maßnahmen zur Schaffung von mehr und attraktivem Wohnraum in der
Innenstadt. - Prüfung, welche Straßen und Grundstücke besonders für eine Umnutzung oder Verdichtung
geeignet sind. - Prüfung, ob Gewerbeimmobilien für Wohnzwecke umgebaut werden können.
- Analyse, inwieweit bestehende Gebäude durch Aufstockungen zusätzlichen Wohnraum bieten
können. - Bewertung der Auswirkungen für Hauseigentümer.
- Prüfung, welche Fördermittel (z. B. von Bund oder Land) für Wohnraumschaffung genutzt
werden können.
Zu 2: Beratung der Gestaltungssatzung und möglicher engerer Geltungsbereich.
- Statt einer flächendeckenden Gestaltungssatzung soll die Regelung auf einen klar festgelegten
Kernbereich der Innenstadt konzentriert werden, z. B. Alexanderkirche, der Bereich rund
um den Marktplatz und die betroffenen Straßen (B-Pläne). - Prüfung der Auswirkungen durch Anpassung der aktuellen Gestaltungsfibel, des Dichtemodells
und der in der Beratung befindlichen Gestaltungssatzung mit dem Ziel, mehr Flexibilität
für Wohnraumschaffung zu ermöglichen. - Material- und Farbwahl sollen nicht zu stark eingeschränkt werden.
- Prüfung, ob Anpassungen der Dachformen, Fenstergrößen oder Fassadengestaltung mehr
Spielraum für Wohnbau bieten könnten.
Anmerkungen zur Verbesserung der Akzeptanz und Auswirkungen für Hauseigentümer
Vorteile:
- Mehr Wohnraum kann zu höheren Einnahmen führen.
- Möglichkeit von Förderungen für Umnutzung oder Sanierung.
- Belebung der Innenstadt steigert den Wert der Immobilien.
Herausforderungen:
- Eventuelle Vorgaben durch eine Gestaltungssatzung könnten Investitionen beeinflussen.
- Umbauten könnten mit baurechtlichen Anforderungen verbunden sein.
- Veränderungen bei der Mischnutzung (Gewerbe/Wohnen) könnten bestehende Mietverhältnisse
betreffen.
Systematische Prüfung der bestehenden Bebauungspläne
- Untersuchung der bestehenden B-Pläne, des Dichtemodells, der Gestaltungsfibel und der
geplanten Gestaltungssatzung mit konkreten Empfehlungen. - Abwägung zwischen dem Erhalt der historischen Struktur und moderner Wohnraumentwicklung.
- Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit konkreten Vorschlägen für eine Anpassung der
B-Pläne.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sasse
Fraktionsvorsitzender
Planung einer neuen Sporthalle in Spasche

Der Planungsauftrag wurde einstimmig in Fachausschuss empfohlen.

Lage der neuen Sporthalle
Ecke Glanerstr. und Pickertstr.

Modernes Design
Die Darstellung der Fraktionsvorsitzenden der CDU, Frau Rollié kann so nicht unbeantwortet bleiben!
Frau Rollié, CDU Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt und im Kreistag Mitglied der FDP-Gruppe, versucht die vom Vorsitzenden der MIT, Herrn Ingo Hermes, dargestellten Führungsschwäche der CDU-Wildeshausen mit ihrem Kommentar u.a. mit persönlichen Angriffen gegen Wolfgang Sasse zu widerlegen.
Das sie Wolfgang Sasse mit ihrem Schwenk in die Vergangenheit, ihren unglaublichen unsachlichen Behauptungen aus zweiter oder dritter Hand schaden möchte, ist respektlos!
Das könne sie nicht unkommentiert lassen, so Rollié. „Es ist richtig, dass die CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren ein Führungsproblem hatte. Dieses hat dazu beigetragen, dass die CDU zwei Drittel ihrer Mandatsträger verloren hat, und wir alle kennen den Grund dafür“, bezieht sie sich auf die Zeit, als Wolfgang Sasse Fraktionsvorsitzender war.
Nach meinem Kenntnisstand waren Frau Rollié und Herr Sasse nie gemeinsam in einer Fraktion.
Wolfgang Sasse ist seit 2023 nicht mehr Mitglied der CDU. Die Personen, die angeblich wegen ihm ausgetreten sind, hätten also entweder zur CDU zurückkehren oder – wie im Falle von Frau Rollié – der CDU eintreten können.
Es ist lobenswert, dass Frau Rollié mit der CDU bestrebt ist, Interessen zu vertreten, Entscheidungen zu treffen und Kompromisse zu schließen. Allerdings zeigt das Abstimmungsverhalten, dass die CDU mittlerweile ihre eigene Meinung nicht immer konsequent vertritt (siehe z. B. Himmelsthür).
Wir, die Fraktion der „Wildeshauser Bürger“, arbeiten sehr gut mit Herrn Sasse zusammen. Dank seiner Erfahrung, seines Netzwerks und seiner sachlichen Herangehensweise sind wir stets gut informiert. Schon als wir noch in der CDU waren und Wolfgang Sasse Fraktionsvorsitzende war, haben wir unsere Meinung geschlossen vertreten. Entgegen den Behauptungen einer Führungsschwäche war und ist sein Führungsstil stets kompetent und zuverlässig. Das ermöglicht uns auch heute, als „Wildeshauser Bürger“, vor Entscheidungen eine gemeinsame Fraktionsmeinung zu bilden, die wir drei konsequent vertreten. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner in der Politik.
Patryk Harkebusch
Stv. Fraktionsvorsitzender


Wir waren bereits als CDU von Anfang an aktiv an der Entwicklung beteiligt. Um die bestmögliche Lösung für Wildeshausen zu finden, haben wir uns die Bäder in Ganderkesee und Wildeshausen selbst genau angesehen.
Freibad - So konnte es nicht weiter gehen
Im August 2025 feiert Wildeshausen die offizielle Einweihung seines neuen Freibads – ein Projekt, das aus der Not heraus geboren wurde. Jahrelang war das alte Freibad sanierungsbedürftig, doch fehlende finanzielle Mittel machten eine grundlegende Erneuerung unmöglich. Nach langen Diskussionen entschied sich der Stadtrat schließlich für einen kompletten Neubau.
Eine optimale Ergänzung zum vorhandenen Hallenbad!


ANTRAG gem. Geschäftsordnung - 01.07.2024
Thema:
Bearbeitung von Bauvorhaben, Erstellen von Flächennutzungsplänen, B-Plänen.
- Bericht:“ Neuer Schub oder Schublade“?
Die Fraktion „WILDESHAUSER BÜRGER“ beantragt bei der Verwaltung eingereichte Bauvorhaben ohne „Vorberatungen“ entsprechend den Gesetzen, Verordnungen, dem NKomVG und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wildeshausen für die Beratung im Fachausschuss vorzubereiten.
Die Verwaltung prüft entsprechend der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit die finanziellen Auswirkungen, der Leitlinie „WILDESHAUSEN 2030 / +“, sowie dem Klima.
Das neutral vorzubereite Ergebnis ist von der Verwaltung zeitnah, verständlich für Bürger und Ratsmitglieder, in die Beratung des zuständigen Fachausschuss für Stadtplanung, Bau- u. Umwelt – (Bauausschuss), gem. BauGB zu geben.
Begründung:
Es häufen sich vorab Vorstellungen der Verwaltung und Bürgermeister (Interfraktionelle Runde) u.a. zur Vorstellung von Bauvorhaben von Eigentümern oder Investoren vor bzw. statt einer Beratung im Fachausschuss, VA oder Rat (außerhalb des Baugesetzbuch (BauGB) oder des NKomVG).
Die Beratung vieler Themen enden im Verwaltungsausschuss.
Fünf der Ratsmitglieder können zwar Anträge stellen (Lübke, Bode, Voigt, Krahn, Temming-Hanhoff) haben aber lediglich im RAT, nicht im Verwaltungsausschuss Stimmrecht!
Der unterschiedliche Wohnraumbedarf kann nicht nur durch eine Entwicklung der SteM gedeckt werden!
Die Betrachtung der Wohnungsbedarfsprognose aus 2022 des Lk. Oldenburg für die Stadt Wildeshausen, der benötigte Wohnraum mit der schwer kalkulierbaren behutsamen Nachverdichtung, z.B. aus einem Haushalt mit 2 älteren Personen werden 8 und mehr Personen. Hinzu kommen Folgen eines nicht kalkulierbaren Generationswechsels oder Zuzügen mit Bedarf an Krippen-/Kita-/Hort-Plätzen und Schulstruktur.
Die Struktur der Wildeshauser Bevölkerung und dem Einzugsgebiet mit seiner starken mittelständischen Wirtschaft und dem Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern, erfordern entsprechenden Wohnraum. Nicht vergleichbare Angebote und Hinweisen zur SteM des Bürgermeisters begründet lediglich eine Verhinderungsplanung. Bestes Beispiel ist die Entwicklung von „Spasche“ mit den unterschiedlichen Angeboten, die u.a. für eine deutliche Steigerung der Kaufkraft sorgen! Nicht zu vertreten ist eine “Begrenzung der Einwohner“ ohne auf eine zwingend notwendige Wirtschaftskraft zu setzen.
Wir, die Fraktion der „WILDESHAUSER BÜRGER“, fordern eine gemäß BauGB vorgesehene Beratungsfolge mit demokratisch gefassten und transparenten Beschlüssen im Interesse der Stadt Wildeshausen!
Es kommt sicher auf die Wahrnehmung des Betrachters an!
Wir betrachten die Entwicklung des Industriegebietes „Wildeshausen-West“, die Vorgänge am Markt (Verhinderung „Magnet“), die Entwicklung der SteM, dass „Dichte-Modell“, eine flächendeckende Gestaltungssatzung, die „Oldenburger Hundehütte“, die Nachnutzung „Himmelsthür“ (siehe Pressebericht vom 29.6.24) mit den verursachten Mehrkosten durch die Verwaltung und Poli[k, mit der wohlwollenden Unterstützung der Entwicklungen des UZW / Stadtgrün und der „Herrlichkeit“ kritisch.
Bereisung der Landgemeinde
Auf Einladung des Landvolks fand kürzlich eine Bereisung der 18 Bauerschaften um Wildeshausen statt, die zu einem inspirierenden Gedankenaustausch führte.
Diese Veranstaltung bot den Ratsmitgliedern einen Einblick in die Besonderheiten und Anforderungen der Landgemeinde.
Ein Kernthema war das "Schiffdorfer-Modell" über die Kosten der Unterhaltung der Straßen und Wege. Eine weitere Beratung erfolgt in den nächsten Fachausschusssitzungen.
05.06.2025

